Blick auf das Maschinenbett während der Demontage einer CNC-Anlage

SITUATIONEN

Insolvenz: Maschinenverwertung

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Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, beginnt für den Insolvenzverwalter die Aufgabe, die Masse zugunsten der Gläubiger zu verwerten. Werkzeugmaschinen und Industrieanlagen sind oft der wertvollste Teil dieser Masse — und die Art der Verwertung entscheidet darüber, wie viel netto tatsächlich für die Gläubiger übrig bleibt.

Rechtlicher Rahmen: Maschinenverwertung nach InsO

Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) verpflichtet den Insolvenzverwalter nach § 159 InsO, die Insolvenzmasse unverzüglich zu verwerten; für bewegliche Vermögensgegenstände mit Absonderungsrechten, die sich im Besitz des Verwalters befinden, regelt § 166 InsO dessen besondere Verwertungsbefugnis. Der Verwalter muss dabei den bestmöglichen Erlös erzielen — das schließt sowohl öffentliche Auktionen als auch freihändige Direktverkäufe ein.

Ein freihändiger Verkauf (Asset-Deal) ist rechtlich zulässig, wenn der Verwalter nachweisen kann, dass der erzielte Preis dem Marktwert entspricht. Genau dafür stellen wir ein schriftliches Marktwertgutachten aus: eine dokumentierte, nachvollziehbare Grundlage für die Verwertungsentscheidung, die zur Verfahrensakte genommen werden kann.

Direktkauf versus Auktion: Was bringt mehr netto?

Die häufigste Frage ist, ob eine öffentliche Auktion nicht mehr bringt als ein Direktkauf. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf die Maschinenkategorie an — aber für den typischen deutschen Mittelstandsbetrieb überwiegen die Argumente für den Direktkauf.

KriteriumDirektankaufÖffentliche Auktion
Zeit bis zur Zahlung3–7 Werktage4–8 Wochen
PreissicherheitVerbindlich vor AbholungUnbekannt bis Auktionsschluss
Nettoprovision0 % für die Masse20–35 % des Erlöses an die Agentur
RechtsdokumentationGutachten + RechnungAuktionsprotokolle
VertraulichkeitVollständigÖffentliche Listung
Risiko bei NichtgebotKeinesMaschine bleibt unverkauft

Bei handelsüblichen CNC-Maschinen (Dreh-, Fräsmaschinen, Bearbeitungszentren) ergibt unser Direktangebot in der Praxis den gleichen oder besseren Nettoerlös — ohne das Risiko des Auktionsausfalls.

Bei sehr seltenen Spezialmaschinen mit bekannt hohem Bieterinteresse (z. B. einzigartige Sonderfertigung, Prototypen) kann eine Auktion sinnvoll sein. Wir empfehlen in solchen Fällen ehrlich den für die Masse besseren Weg — auch wenn das bedeutet, dass wir nicht kaufen.

Unser Marktwertgutachten für das Insolvenzgericht

Das Gutachten, das wir nach dem Besuch ausstellen, enthält:

  • Vollständige Anlageninventarisierung (Marke, Modell, Baujahr, Steuerung, Serien-Nr.)
  • Beschreibung des technischen Zustands zum Besichtigungszeitpunkt
  • Marktpreisspanne basierend auf vergleichbaren aktuellen Transaktionen
  • Begründeter Ansatz (Einzelwertmethode oder Lotwert)
  • Datum, Autor, Unterschrift

Dieses Dokument dient dem Insolvenzverwalter als Entscheidungsgrundlage und Nachweis gegenüber dem Insolvenzgericht, dass der erzielte Preis dem Marktwert entspricht. Es ist nicht als amtliches, gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten ausgestaltet — für ein förmliches Vollgutachten empfehlen wir zusätzlich einen öffentlich bestellten Sachverständigen, sofern das Verfahren dies erfordert.

Typische Maschinen aus deutschen Insolvenzverfahren

In den letzten Jahren haben wir Insolvenzverfahren in folgenden Branchen begleitet:

Automotive-Zulieferer: FMS-Linien mit horizontalen Bearbeitungszentren (NHX 4000, Grob G550), Mehrspindeldrehmaschinen, Montagetechnik aus E-Mobility-Umstiegsprozessen.

Werkzeug- und Formenbau: Hochpräzisions-5-Achs-Bearbeitungszentren (Hermle C40, Röders RXP500), Drahterodieranlagen (Charmilles, Mitsubishi), Präzisionsschleifmaschinen (Studer S33, S41).

Zerspanungsbetriebe: Drehmaschinenpools (Mazak, DMG CTX, NLX), CNC-Fräsmaschinen unterschiedlicher Generationen, Messraum-Ausstattung.

Kunststoffverarbeitung: Spritzgießmaschinen (KraussMaffei, Arburg Allrounder), Extrusionslinien, Peripheriegeräte.

Wir kennen die spezifischen Sekundärmärkte für jede dieser Maschinenkategorien und können realistische Preisspannen liefern — keine Schätzungen, sondern Werte aus aktuellen Transaktionen.

Ablauf von der ersten Anfrage bis zur Zahlung

Tag 1–2 — Kontaktaufnahme und Terminabstimmung: Sie schildern die Situation (laufendes Verfahren, Maschinenliste falls vorhanden, Fristen). Wir bestätigen innerhalb von 24 Stunden einen Besichtigungstermin.

Tag 2–4 — Vor-Ort-Besichtigung und Inventar: Unser Team inventarisiert alle Anlagen, dokumentiert den Zustand per Foto und prüft die Steuerung. Bei Bedarf können Maschinen für die Prüfung kurz in Betrieb genommen werden.

Tag 3–5 — Marktwertgutachten und Angebot: Das Gutachten geht dem Insolvenzverwalter schriftlich zu, unser Kaufangebot gleichzeitig. Keine Provision, keine versteckten Abzüge — nur der Nettopreis.

Tag 5–7 — Einigung, Zahlung, Abholung: Nach Annahme des Angebots koordinieren wir Abholtermin und Zahlungsmodalität. Zahlung vor Abholung — die Maschinen verlassen erst das Betriebsgelände, wenn der Betrag überwiesen oder bestätigt ist.

Diskrete Abwicklung sensibler Verfahren

Ein Insolvenzverfahren ist für alle Beteiligten eine heikle Situation. Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden — alle reagieren auf Informationen, die unkontrolliert nach außen dringen. Wir arbeiten mit vollständiger Vertraulichkeit: keine öffentlichen Listings unserer Ankaufsvorhaben, keine Identifikation des Unternehmens in unseren Materialien ohne explizite Genehmigung.

Siehe auch: Betriebsauflösung — kompletten Maschinenpark verkaufen, wenn der Betrieb außerhalb eines Insolvenzverfahrens geschlossen wird.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie schnell können Industriemaschinen in einem Insolvenzverfahren verwertet werden?

Ein Direktankauf (Asset-Deal) kann innerhalb von 3 bis 7 Werktagen nach dem ersten Kontakt abgeschlossen werden: Besichtigung, Marktwertbewertung, Angebot, Einigung, Zahlung, Abholung. Die Auszahlung erfolgt vor der Abholung. Eine öffentliche Auktion benötigt typischerweise 4 bis 8 Wochen von der Ankündigung bis zur Übergabe — und bringt nach Abzug der Agenturprovision (20–35 %) netto oft weniger als ein direkter Käufer.

Welche Dokumentation wird für das Insolvenzgericht ausgestellt?

Wir stellen ein schriftliches Marktwertgutachten aus, das Marke, Modell, Baujahr, technischen Zustand und den begründeten Marktpreis jeder Anlage enthält. Dieses Dokument kann als Entscheidungsgrundlage für die Verwertung nach § 159 InsO verwendet werden. Zusätzlich erhalten Sie für jede verkaufte Anlage eine Rechnung mit vollständiger Beschreibung und Preis.

Werden auch unter Eigentumsvorbehalt stehende Maschinen angekauft?

Nein — Maschinen unter gültigem Eigentumsvorbehalt sind nicht Teil der Insolvenzmasse und können nicht vom Insolvenzverwalter veräußert werden. Unser Kauf bezieht sich auf Anlagen, die klar zur Masse gehören. In Zweifelsfällen klären wir das vorab gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand.

Besteht Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gerichtlich bestellten Insolvenzverwaltern?

Ja. Wir arbeiten regelmäßig mit Insolvenzverwaltern in ganz Deutschland zusammen — von mittelständischen Betriebsschließungen bis zu Gesamtverwertungen mit Dutzenden von Maschinen. Wir kennen die prozessualen Anforderungen, die Dokumentationspflichten und die Fristen, die ein geordnetes Verfahren erfordert.

Kann eine Auktion netto mehr bringen als ein Direktkauf?

Das ist der Ausnahmefall. Bei sehr seltenen oder hochspezialisierten Maschinen mit vielen interessierten Bietern kann eine Auktion den Direktkaufpreis übertreffen. Bei Standard-Werkzeugmaschinen liegt der Netto-Erlös nach Abzug der Auktionsprovision und der Wartezeit in der Praxis selten über unserem Direktangebot — und trägt zusätzlich ein Preisrisiko, das der Direktverkauf nicht hat.

Sind Demontage und Abtransport im Angebot enthalten?

Ja. Demontage, Verladung und Transport sind Teil unseres Angebots — kein zusätzlicher Aufwand für die Insolvenzmasse. Bei komplexen Anlagen (Bearbeitungslinien, Schwerlastmaschinen) koordinieren wir spezialisierte Rigger und Schwertransporter.

Was passiert mit Maschinen, die keinen Marktwert mehr haben?

Für Anlagen ohne Wiederverkaufspotenzial beauftragen wir auf Wunsch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb. Die Entsorgung selbst übernimmt dieser Betrieb; die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation (KrWG, NachwV) und die Entsorgungszertifikate stellt er dem Insolvenzverwalter direkt für die Verfahrensakte aus. Maschinenflüssigkeiten wie Hydrauliköl und Kühlschmierstoff entleeren wir im Rahmen der Demontage; abgeholt und entsorgt werden sie vom Fachbetrieb. Abfallerzeuger im Sinne des KrWG bleibt die Masse.

Ist eine Zusammenarbeit auch bei noch laufendem Betrieb im Insolvenzverfahren möglich?

Ja — Maschinen, die bis zur Verwertung noch in Betrieb sind (z. B. bei Insolvenz in Eigenverwaltung oder bei einem laufenden vorläufigen Verfahren), können bewertet und vertraglich vereinbart werden, bevor der physische Abholprozess beginnt. Wir passen den Zeitplan an das Verfahrensstadium an.

Fällt für die Arbeit mit Insolvenzverfahren ein Aufschlag oder eine Provision an?

Nein. Unser Angebot ist der Nettopreis für den Verkäufer — egal ob Direktverkauf, Werksräumung oder Insolvenzverfahren. Die Besichtigung und das Marktwertgutachten sind vollständig kostenlos und unverbindlich, unabhängig davon, ob anschließend ein Kauf zustande kommt.

Können Leasinggesellschaften Maschinen direkt an MBR verkaufen?

Ja. Wenn eine Leasinggesellschaft im Zuge eines Insolvenzverfahrens oder einer Vertragsauflösung die Kontrolle über ein Gerät zurückerhalten hat, können wir direkt von ihr kaufen — unabhängig vom Insolvenzverwalter des Leasingnehmers.

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